Fast gleichzeitig mit dem Erlass über die Arbeit trat in Kraft 1. Mai und welches sich auf das „fairer Lohn„Die Kammer – im Arbeitsausschuss – hat die Diskussion über den Gesetzentwurf zur Volksinitiative für dieEinführung des Mindestlohns.
Der Mindestlohnvorschlag
Dieser Vorschlag deutet darauf hin, dass ein Mindestbetrag, auf den nicht verzichtet werden kann (9 Euro pro Stunde).Um insbesondere die schwächsten und ärmsten Sektoren des Arbeitsmarktes zu schützen, in denen die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften am geringsten ist, würde die Schwelle nur für Klauseln, die sich auf „Mindestanforderungen“ beziehendie Regelung des Tarifvertrags überlassen wir sonstige Gehaltsbestandteile.
Dies ist jedoch nur die Mindestvoraussetzung, denn der Vorschlag geht noch weiter und sieht für Arbeitgeber, Unternehmer und Nicht-Unternehmer die Verpflichtung zur Zahlung von Löhnen an untergeordnete Arbeitnehmer (gemäß Art. 2094 des Bürgerlichen Gesetzbuches) vor. angemessene und angemessene Gesamtvergütung zur Quantität und Qualität der geleisteten Arbeit. Letzteres Konzept wird präzisiert: Es bedeutet eine Gesamtvergütung, die – unbeschadet günstigerer Vereinbarungen – mindestens derjenigen entspricht, die im für den Sektor, in dem der Arbeitgeber tätig ist und seine Geschäftstätigkeit tatsächlich ausübt, geltenden nationalen Tarifvertrag vorgesehen ist und von den repräsentativsten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden auf nationaler Ebene festgelegt wurde. Diese Vergütung umfasst: Mindestwirtschaftliche Behandlung – die nicht weniger als 9 Euro brutto pro Stunde betragen darf – an Dienstalterszulagen, zusätzlichen Monatsgehältern und festen und laufenden vertraglichen Zulagen, die im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Ausübung der Arbeitstätigkeiten zustehen.
Zu diesem Thema hat die Arbeitskommission diese Woche Sitzungen anberaumt. informelle Anhörungen von CGIL, CISL, UIL und UGL.
Das richtige Gehalt
In der Regierungsbestimmung ist von fairen Löhnen die Rede. ohne Zahlen zu nennen Gemeint sind damit die gesamten wirtschaftlichen Behandlungen (TEC), das heißt – wobei dieses Detail nicht explizit genannt wird – die Mindestlohn zuzüglich Zulage und andere Gehaltsbestandteile wie das dreizehnte und vierzehnte Monatsgehalt, Zulagen und über dem Mindestlohn liegende Löhne, wobei es den Sozialpartnern überlassen bleibt, die Zeitpunkte des Inkrafttretens der Gehaltserhöhungen während des Vertragserneuerungsprozesses zu regeln.
