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Nachhaltigkeit, Assoziationen mit dem Mef: „Angemessene Sanktionen bei der Berichterstattung großer Unternehmen“

Abi, Ania, Assirevi, Assonime, Confindustria und der National Council of Chartered Accountants and Accounting Experts fordern das Finanzministerium auf, ein angemessenes Sanktionssystem für die Nachhaltigkeitsberichterstattung großer Unternehmen festzulegen

Nachhaltigkeit, Assoziationen mit dem Mef: „Angemessene Sanktionen bei der Berichterstattung großer Unternehmen“

Das bevorstehende Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Europäische Richtlinie auf Nachhaltigkeitsberichterstattung „stellt eine wichtige Herausforderung für die europäische Wirtschaft dar, da die Verfolgung des gemeinsamen Ziels der Förderung der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit der Geschäftstätigkeit mit der Notwendigkeit konfrontiert wird, ihre Wettbewerbsfähigkeit und Wachstumsfähigkeit zu schützen, und zwar in einem Kontext, der aufgrund der geografischen Lage komplexer wird. politische Spannungen“.

Ein besonders heikler Aspekt betrifft in diesem Zusammenhang die Festlegung des Aufsichts- und Durchsetzungssystems der Berichtspflichten von Unternehmen auf Nachhaltigkeit die die europäische Richtlinie den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die allgemeinen Grundsätze der Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Abschreckung zuweist.“

Da es keinen harmonisierten Rahmen auf europäischer Ebene gibt, Abi, Ania, Assirevi, Assonime, Confindustria und das Nationaler Rat der Wirtschaftsprüfer und Buchhaltungsexperten (Cndcec) haben sich gemeldet mef, mit einem gemeinsamen Brief, die starke Besorgnis über die Ausweitung des Sanktionssystems, das überwiegend strafrechtlicher Natur ist und heute auf Buchhaltungsinformationen anwendbar ist, auf Nachhaltigkeitsinformationen zum Ausdruck gebracht, da diese Wahl die Wettbewerbsfähigkeit des italienischen Systems beeinträchtigen und Anreize für das bereits besorgniserregende Phänomen von schaffen könnte Sitzverlegung in europäische Länder mit weniger restriktiven Aufsichts- und Durchsetzungssystemen.

Nachhaltigkeit, der Text des Briefes an das Mef

Das „Überwachungs- und Durchsetzungssystem für Nachhaltigkeitsinformationen“ sollte die Besonderheiten dieser Informationen im Vergleich zu den Rechnungslegungsinformationen, die die Grundlage der Finanzberichterstattung bilden, gebührend berücksichtigen: an erster Stelle, Nachhaltigkeitsinformationen betreffen nicht nur historische Informationen, sondern auch zukünftige Pläne und Ziele; zweitens, Der Bereich der Informationssammlung geht über den traditionellen Bereich der Gruppe hinaus und erstreckt sich auf die Wertschöpfungskette, was zu einer geringeren Möglichkeit der Kontrolle der von Dritten bereitgestellten Informationen und in vielen Fällen dazu führt, dass auf diskretionäre Schätzungen und Bewertungen zurückgegriffen werden muss ; drittens, die Berichtsstandards wurden gerade erst definiert und noch nicht getestet und die Bescheinigungsstandards werden noch definiert; Viertens führt die Übernahme des Konzepts der doppelten Wesentlichkeit, das der Identifizierung der im Nachhaltigkeitsbericht bereitzustellenden Informationen zugrunde liegt, zu einer erheblichen Erweiterung der Verantwortlichkeiten der Direktoren im Vergleich zum nun konsolidierten Kriterium der finanziellen Wesentlichkeit.“

„Aufgrund dieser wesentlichen Besonderheiten wird angenommen, dass dieSanktionssystem, die im Entwurf des Umsetzungsdekrets dargelegt werden muss, der dem MEF zur Konsultation vorgelegt wird ausreichend neu proportioniert, wodurch es sich von dem unterscheidet, was derzeit für die Haushaltsberichterstattung gilt, und auch im Einklang mit dem steht, was die anderen großen europäischen Länder definieren.“

Abi, Ania, Assirevi, Assonime, Confindustria und das Cndcec haben vorgeschlagen, das „Überwachungs- und Durchsetzungssystem für Nachhaltigkeitsinformationen“ zu definieren, indem man zumindest in einer ersten Phase der Anwendung der Rechtsvorschriften die bereits im Dekret enthaltenen Bestimmungen als Referenz heranzieht Heute ist das Gesetz Nr. 254/2016 für sogenannte nichtfinanzielle Erklärungen erlassen worden, das auch spezifische Beschränkungen der Haftung von Direktoren und Wirtschaftsprüfern in Bezug auf von Dritten bereitgestellte Informationen sowie Informationen prognose- und zukunftsorientierter Art vorsieht und Verweise auf das Strafrecht in Bezug darauf ausschließt falsche Unternehmensinformationen, die die Sanktionsvorschriften für Nachhaltigkeitsinformationen denjenigen gleichsetzen, die für Bilanzierungsinformationen gelten.

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