Das Rentenkapitel des Manövers ist noch im Gange, und es gibt zwei Last-Minute-Änderungen an der 100er-Quote. Der erste betrifft das Kumulationsverbot mit Erwerbseinkommen: Wer den neuen Weg der Frühverrentung nutzt, kann neben der Sozialversicherung keine weiteren Leistungen für berufliche Tätigkeiten oder gelegentliche Mitarbeit einziehen. Das Verbot endet mit 67 Jahren, dem Renteneintrittsalter für Altersleistungen. Wer also die 100er-Quote ausnutzt, um mit 62 seinen Arbeitsplatz zu verlassen (Mindestalter, das mit mindestens 38 Beitragsjahren einhergehen muss), muss fünf Jahre warten, bis er wieder arbeiten kann. Für 63-Jährige wird die Wartezeit auf vier Jahre verkürzt und so weiter.
Diese Begrenzung dient dazu, die Nutzung der Quote 100 zu verhindern, um die Kosten für die öffentlichen Kassen zu begrenzen. 2019 könnten laut Haushaltsamt des Bundestages 100 bis 437 Menschen bei einer Quote von 13 in Rente gehen, und wenn alle ihren Job aufgeben würden, stünden dem Staat „Bruttomehrausgaben von XNUMX Milliarden Euro“ bevor. Aber die Strafe auf die Höhe der Rente (die wiederum laut Upb zwischen 5 und 34 schwanken wird) zusammen mit dem Kumulationsverbot mit anderen Einkünften dürften viele Steuerzahler davon überzeugen, erwerbstätig zu bleiben. Tatsächlich glaubt die Regierung, dass im nächsten Jahr nicht mehr als 100 bis 250 Menschen mit einer Quote von 270 in Rente gehen werden.
BANKFINANZIERUNG DES TFR
Die andere Neuerung bei den Pensionen betrifft nur Beamte. Wer sich mit einer 100er-Quote oder mit den anderen bereits vorgesehenen Formen des Vorruhestands aus dem Erwerbsleben zurückzieht, könnte (fast) sofort die Abfertigung bzw. die Tfs kassieren. Als? Bei einem Bankdarlehen wäre das für den Rentner kostenlos, denn die Zinsen lägen in der Verantwortung des Staates. Der Vorteil wäre beträchtlich, da man derzeit mindestens 12+3 bis maximal 24+3 Monate warten muss, um den ersten Teil der Abfindung oder Tfs zu erhalten.
SOZIALE AFFEN- UND FRAUENWAHL
Das Rentenpaket des Haushaltsgesetzes wird auch die Erweiterungen des Haushaltsgesetzes enthaltenSoziale Biene und Optionsfrau.