Mach a Online-Angebot für die Kfz-Haftpflichtversicherung es ist vielleicht nicht einfach. An Vergleichsportalen mangelt es nicht, aber sie werden von den Versicherungen bezahlt, was einige Zweifel an der Vollständigkeit und Unvoreingenommenheit der Informationen aufkommen lassen kann. Ab dem 30. April kommt jedoch etwas Neues hinzu: der öffentliche Prädiktor, ein Projekt, das vom Versicherungsaufsichtsinstitut (IVASS) verwaltet und vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung finanziert wird.
Dank des neuen Tools wird es möglich sein Grundverträge vergleichen der verschiedenen Unternehmen, die dann - natürlich - verpflichtet sind, den Kunden den gleichen Preis zu garantieren, der vom Schätzer angegeben wird, ohne überraschende Erhöhungen und ohne unterschiedliche Behandlung zwischen Filial- und Online-Zahlungen.
Aber Vorsicht: In dieser ersten Phase der Schätzer es wird noch nicht voll funktionsfähig sein. Versicherungsunternehmen sind erst ab dem 2022. Januar XNUMX verpflichtet, den Basisvertrag anzubieten, sodass ihre Teilnahme am IVASS-Projekt bis dahin auf freiwilliger Basis erfolgt.
Auch in seinem neusten Newsletter, erklärt IVASS, dass es "die Verordnung über die Organisation und Funktionsweise des Online-Vergleichssystems und die Leistungen von Unternehmen und Vermittlern zur öffentlichen Konsultation gestellt hat". Die Operation dauert 60 Tage, das endgültige Dokument wird also im Sommer ausgestellt.
Unter dem neuen System liest es in der Abwicklungsschema, „IVASS beabsichtigt, einen Online-Service anzubieten frei und unparteiisch der vergleichenden Schätzung die im Gegensatz zu kommerziellen Diensten sammelt und vergleicht (ab 2022, ed) die Angebote von alle Versicherungsgesellschaften über den Kfz-Haftpflichtgrundvertrag auf transparente Weise und im ausschließlichen Interesse des Verbrauchers unter Verwendung von Datenerhebungstechniken durch Rückgriff auf externe Quellen".
Verbraucher können direkt auf den Dienst zugreifen, ohne sich registrieren zu müssen.
Hinsichtlich der einzutragenden Angaben ist es ausreichend, wenn der Halter des zu versichernden Fahrzeugs und der Versicherungsnehmer identisch sind das Kfz-Kennzeichen und das Steuerkennzeichen oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unterbreiten, das den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden entspricht.
Wenn dagegen der Eigentümer und der Auftragnehmer nicht übereinstimmen (oder wenn die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Bersani-Gesetzes vorliegen), ist es notwendig, "weitere Informationen einzufügen - erklärt IVASS - die in Bezug auf die verschiedenen Fälle unterschiedlich sind identifiziert".
Auf Wunsch des Verbrauchers können die Unternehmen neben dem Kostenvoranschlag nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung die folgenden zusätzlichen Klauseln einfügen:
- exklusiver Führer;
- fachkundiger Führer;
- Anhebung der gesetzlichen Mindestobergrenzen;
- Beschränkung und Ausschluss von Ansprüchen;
- Schäden, die Dritten durch die Anhängerkupplung und durch den mit einem eigenen Kennzeichen ausgestatteten Anhänger entstehen e
- regelmäßig abgeschleppt;
- Fernerkundungssysteme für das Fahrzeugverhalten;
- vorbeugende Inspektion des Fahrzeugs;
- Alkoholerkennungssysteme für Fahrer;
- Zahlung der Prämie in Raten;
- Aussetzung des Versicherungsschutzes.
Schätzungen sind 60 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.